Fundamt Markt Dinkelscherben
Fundgegenstände, die im Gemeindebereich des Marktes Dinkelscherben gefunden wurden, sind grundsätzlich beim Fundamt abzugeben. Wer Gegenstände unterschlägt, macht sich strafbar.Fundgegenstände müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. Wenn der Eigentümer die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abholt, kann der Finder das Eigentum erwerben. Verzichtet der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht das Recht auf die Gemeinde über. |
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| Ansprechpartner | Telefon | Ort | |
| Johanna Rödig | (0 82 92) 202 - 32 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Rathaus |
| Gabriele Kania | (0 82 92) 202 - 32 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Rathaus |
Fundgegenstände, die im Gemeindebereich des Marktes Dinkelscherben gefunden wurden, sind grundsätzlich beim Fundamt abzugeben. Wer Gegenstände unterschlägt, macht sich strafbar.