Markt Dinkelscherben

Infos

Das Rathaus informiert:

 

Informationen zu Öffentlichen Vergnügungen/Veranstaltungen (u.a. Vereinsfeste)

hier finden Sie das Formular zur Anzeige

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung durch das Jugendamt

 

Grundsätzliches zu Veranstaltungen / Vergnügungen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das dem Markt Dinkelscherben unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG). Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeige ist gebührenfrei.

 Was ist eine öffentliche Vergnügung?

Öffentlichkeit liegt vor,  wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten, durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbundenen, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist. 

Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Hierunter fallen alle Veranstaltungen, bei denen nicht die gastronomische Tätigkeit (Verzehr von Speisen und Einnahme von Getränken), sondern die Veranstaltung im Vordergrund steht.

 Wer ist Veranstalter?

Veranstalter ist, wer sie organisiert, leitet oder in sonstiger Weise wesentliche Voraussetzungen für sie schafft.

 Welche Feste sind anzuzeigen?

Beispiele für anzeigepflichtige Veranstaltungen sind:

- Volksfeste

- Maifeiern

- Wein-, Herbst-, Sommer-, Waldfeste

- Vereinsjubiläen

- Konzerte

- Faschingsbälle

- Jugendtänze und Musikveranstaltungen

- Pfarr-, Kindergarten- oder Schulfeste

- Abbrennen eines traditionellen Feuers (Funkenfeuer, Sonnwendfeuer etc.) usw.

 

Das Formular zur Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen kann im Rathaus des Markt Dinkelscherben abgeholt, hier heruntergeladen werden oder unter der Tel. 08292/202-30 beantragt werden. Beachten Sie, dass eine Vergnügung auch anzeigepflichtig ist, wenn vom Markt Dinkelscherben keine vorübergehende Schank- und Speisewirtschaft genehmigt werden muss, weil die Veranstaltung z. B. in einer Gaststätte stattfindet.

Welche Feste müssen nicht angezeigt werden?

Veranstaltungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sind nicht anzeigepflichtig, sofern sie in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art bestimmt sind.

Veranstaltungen, die ausschließlich in einem privaten, geschlossenen Kreis stattfinden, sind nicht meldepflichtig. Beispiele hierfür sind:

- Geburtstagsfeiern

- Vereinsfeste, bei denen nur Mitglieder zugelassen sind usw.

Wann wird eine Veranstaltung erlaubnispflichtig?

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die Anzeige nicht wie vorgeschrieben spätestens eine Woche vorher erstattet wird, oder es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu der Veranstaltung mehr als 1.000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Die Erlaubnis ist im Gegensatz zur Anzeige kostenpflichtig. Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Vergnügung ohne die erforderliche Anzeige oder Erlaubnis veranstaltet.

Information zum Verabreichen von Getränken und Speisen bei öffentlichen Veranstaltungen

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Ausschank von alkoholischen Getränken) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (§ 12 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG).

Wann ist eine solche Erlaubnis erforderlich?

Wenn sie während einer Veranstaltung alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken.

Wann ist sie nicht erforderlich?

Wenn keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden sollen

Wo wird Sie erteilt?

Der Antrag zur Erteilung der Genehmigung ist spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Dinkelscherben zu stellen. Hierzu muss ein Formblatt ausgefüllt werden, welches Sie auch vorab von der Gemeindeverwaltung erhalten können. Die Gebühr für eine Erlaubnis beträgt pro Tag 25,00 Euro.

 

 

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Stand der letzten Änderung: 11.11.2010 | ©Markt Dinkelscherben